«There are two types of companies: Those that have been hacked, and those who don’t yet know they have been hacked.»
Für viele kleine und mittlere Unternehmen klingt das Thema Datenschutz oft nach „großes Unternehmen, großes Problem“. Doch die Realität sieht anders aus: Gerade KMU geraten immer häufiger ins Visier – nicht nur von Cyberangriffen, sondern auch durch alltägliche Datenpannen, die schnell zum handfesten Vertrauensverlust führen können.
Ein unachtsamer Klick, ein falsch adressiertes E-Mail oder ein ungesichertes System – und schon sind sensible Kundendaten betroffen. In diesem Beitrag zeigen wir, warum Datenschutz auch (und gerade) für KMU ein zentrales Thema ist, welche Risiken besonders häufig auftreten – und wie man sich mit pragmatischen Maßnahmen gut aufstellen kann
In diesem Blogbeitrag knüpfen wir an unsere Podcastfolge „Rrrrröstfrisch kompromittiert“ an. Ganz ohne Fachchinesisch, dafür aber mit zusätzlichen Informationen, die in der Episode keinen Platz mehr hatten: konkrete Beispiele – und vor allem pragmatische Tipps, wie man sich im Datenschutzalltag besser aufstellen kann.
Denn: Datenschutz betrifft uns alle – und fängt genau dort an, wo man es oft am wenigsten erwartet.
OODA-loop
Observe, Orient, Decide, Act - Wahrnehmen, Orientieren, Entscheiden, Handeln
Der OODA-Loop stammt ursprünglich aus der Militärstrategie, lässt sich aber (meines Erachtens) erstaunlich gut auf das Management von Data Breaches übertragen. Im Ernstfall kann auch schon einmal jede Minute zählen, und genau hier hilft der OODA-Ansatz mit meiner verlinkten Checkliste: Beobachten bedeutet, Auffälligkeiten in Systemen oder Meldeketten frühzeitig zu erkennen. Orientieren heißt, die Situation richtig einzuordnen – Was ist passiert? Welche Daten sind betroffen? Entscheiden erfordert schnelles, fundiertes Handeln: Muss gemeldet werden? Wer wird informiert? Und schließlich: Handeln – die Maßnahmen konsequent umsetzen und dokumentieren. Der OODA-Loop macht aus hektischem Reagieren ein strukturiertes Vorgehen – und genau das brauchen KMU, um im Ernstfall ruhig, klar und regelkonform zu handeln.
Definition I (Art 4 Z 12 DSGVO)
"Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden."
DEFINITION II (Art 33 DSGVO)
"Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt."
DEFINITION III (Art 34 DSGVO)
"Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung."
Zum Nachlesen bei einer Tasse Kaffee..
Nachfolgend finden Sie eine Liste an weiterführenden Infos zum Thema "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten":
- GDPR Enforcement Tracker mit einer laufend aktualisierten Übersicht, gegliedert nach Tatbestand und EU-Mitgliedsland, zu Strafen nach der DSGVO, unterstützt von der Anwaltskanzlei CMS Legal
- Website der internationalen Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper, über die man auch (jeweils Ende Jänner eines Jahres) den jährlichen Data Breach Report beziehen kann
- Guideline on personal data breach notification (das in der Podcastfolge erwähnte Working Paper Artikel 29-Arbeitsgruppe)
- Guidelines 01/2021 on examples regarding personal data breach notification (EDSA Guidance)
- Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR (EDSA Guidance)
- Homepage der österreichischen Datenschutzbehörde: Link zu den Meldemöglichkeiten
- Website der britischen Datenschutzbehörde (Information Commissioner's Office - ICO): UK ist zwar nicht mehr Teil der EU, allerdings hat UK die DSGVO in Form der "UK GDPR" in lokales Recht überführt, entsprechend kann man die Checklisten und Informationen jedenfalls als Anregung oder "Inspirationsquelle" nutzen, da die Behörde sehr umfangreiches Infomaterial bereitstellt
- Guidance der irischen Datenschutzbehörde aus Oktober 2019 mit einigen praktischen Beispielen zur Orientierung